Rahmenbedingungen

Das Erstgespräch

Das Erstgespräch dauert wie jede weitere Sitzung 50 Minuten und dient dazu herauszufinden, ob eine gegenseitige Sympathie vorhanden ist. Das Erstgespräch wird mit mir telefonisch vereinbart. Es soll Ihnen die Möglichkeit geben, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen und herauszufinden, ob Sie sich wohl fühlen. Gemeinsam werden wir Ihr Anliegen thematisieren, die Rahmenbedingungen und weitere Vorgehensweisen besprechen.

Die Kosten

Sowohl für das Erstgespräch als auch für jede weitere Einzeltherapie (je 50 Minuten) berechne ich € 80. Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung. Psychotherapeutische Leistungen sind laut §6 Abs.1 Z 19 UstG umsatzsteuerfrei.

Die Absageregelung

Sollten vereinbarte Termine nicht eingehalten werden, müssen diese 24 Stunden vorher telefonisch oder per Mail abgesagt werden. Bei kurzfristigen oder nicht erfolgten Absagen wird die entfallene Einheit in Rechnung gestellt.

Die Verschwiegenheitspflicht

PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz). Diese gilt auch nach Beendigung der psychotherapeutischen Beziehung.

In Ausbildung unter Supervision

Bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision handelt es sich um jene Ausbildungskandidat:innen im psychotherapeutischen Fachspezifikum, die von einer anerkannten fachspezifischen Ausbildungseinrichtung formal durch eine Bescheinigung über die erworbene fachlich methodenspezifische Kompetenz zur Patient:innen Behandlung autorisiert worden sind. Das bedeutet, dass Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision, psychotherapeutische Leistungen eigenständig unter engmaschiger fachlicher Lehrsupervision erbringen müssen.